Abfallabfuhr - Grundgebühren

Gültig ab 01.01.2025:

Zusätzlich zur Abfallabfuhrgebühr ist eine jährliche Grundgebühr zu entrichten, die nach Personen je Haushalt gestaffelt ist:

  inkl. 10% USt.




Grundgebühr 1-Personen-Haushalt (1 EGW)EUR   77,33
Grundgebühr 2-Personen-Haushalt (1,07 EGW)EUR  82,74
Grundgebühr 3-Personen-Haushalt (1,29 EGW)EUR   99,76
Grundgebühr 4-Personen-Haushalt (1,48 EGW)EUR 114,45
Grundgebühr 5-Personen-Haushalt (1,67 (EGW)EUR 129,14
Grundgebühr 6-Personen-Haushalt und mehr (1,86 EGW)EUR 143,83

keine gemeldete Person (1 EGW)
EUR 77,33


Zweitwohnsitzhaushalte:

  • für nicht ständig bewohnte Liegenschaften/Ferienwohnungen            EUR    77,58

Grundgebühr für Unternehmen in der Gemeinde:



Grundgebühr Container für BetriebeEUR 655,59
Grundgebühr 1-20 Mitarbeiter  EUR 123,59
Grundgebühr ab 21 Mitarbeiter    EUR 205,40

                    

Sonderregelung Kleinkinder unter 2 Jahren:

  • keine Einhebung der Grundgebühr



Fälligkeit:

vierteljährlich und zwar jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres