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Gültig ab 01.01.2024:
vierteljährlich und zwar am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig.
Ausnahme: Müllsäcke werden einmal jährlich für das gesamte Jahr vorgeschrieben.
ACHTUNG:Die Höhe der vierteljährlichen Abfallabfuhrgebühren verändert sich, sobald sich die Anzahl der Restmüllabfuhren verändert! (10 oder 11 Abfuhren im Jahr!)
Die Beträge beinhalten 10 % USt.