Einbau einer Alarmanlage

Was wird gefördert?

Der Einbau von Alarmanlagen, die der ÖNORM EN 50130 oder EN 50131 entsprechen und ab dem 1. Juli 2009 eingebaut wurden. Anlagen zur Videoüberwachung werden nicht gefördert.

Das auszuführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM zu bestätigen.

Wie wird gefördert?

30 % der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal jedoch EUR 1.000,00 werden in Form eines Direktzuschusses gefördert.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:

Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit
Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Telefon: (+43 732) 77 20-141 44
E-Mail: wo.post@ooe.gv.at


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