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Der Einbau von Alarmanlagen, die der ÖNORM EN 50130 oder EN 50131 entsprechen und ab dem 1. Juli 2009 eingebaut wurden. Anlagen zur Videoüberwachung werden nicht gefördert.
Das auszuführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM zu bestätigen.
30 % der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal jedoch EUR 1.000,00 werden in Form eines Direktzuschusses gefördert.
Amt der Oö. Landesregierung, Direktion Soziales und GesundheitAbteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 LinzTelefon: (+43 732) 77 20-141 44E-Mail: wo.post@ooe.gv.at