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Wer wird gefördert?
Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich
Was wird gefördert?
Gefördert wird ausschließlich die Reparatur der nachstehend defekte Elektrogeräte für Haushalt, Freizeit und Garten.
Wie wird gefördert?
Das Ausmaß der Förderung beträgt 50 % der förderungsfähigen Brutto-Reparaturkosten, max. 200 Euro pro Gerät.