St. Ulricher Lehrstellenförderung

Der Gemeinderat der Gemeinde St. Ulrich bei Steyr beschloss in seiner Sitzung am 15.12.2011 wieder eine Lehrstellenförderung.

Was wird gefördert:

Gefördert wird jede Lehrstelle in St. Ulricher Betrieben, unabhängig davon, wo der Lehrling seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat.

Höhe:

Der Lehrherr erhält jeweils am Beginn des Lehrverhältnisses und nach erfolgreichem Abschluss, unter Vorlage des entsprechenden Abschlusszeugnisses, je EUR 350,00.    

Über die jeweilige Förderung entscheidet der Gemeindevorstand. Diese Regelung gilt ab dem 1. Jänner 2012 und ist unbefristet.

 

Zuständigkeiten