Strafregisterbescheinigung

Zuständig

Gewöhnliche Strafregisterbescheinigung mit Adressat (EUR 23,10):

  • EUR 21,00 Bundesgebühr
  • EUR   2,10 Verwaltungsabgabe

 

Besondere Strafregisterbescheinigung mit Adressat (EUR 29,10):

  • EUR 21,00 Bundesgebühr
  • EUR   6,00 Beilagengebühr
  • EUR   2,10 Verwaltungsabgabe


Gewöhnliche Strafregisterbescheinigung und besondere Strafregisterbescheinigung,

jeweils mit Adressat (EUR 52,20):

  • 2 x EUR 21,00
  •       EUR   6,00
  • 2 x EUR   2,10


Gebührenbefreiung im Zusammenhang mit freiwilligem Engagement:

Die Beantragung und Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen im Rahmen von freiwilligem Engagement 

bei einer


  • Freiwilligenorganisation,
  • spendenbegünstigen Einrichtung und
  • gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft sowie einer nach innerkirchlichem Recht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich errichteten und mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten        Einrichtung 

ist gebühren- und abgabenfrei. 


Die Gebührenbefreiung ist durch folgende Unterlagen nachzuweisen:


  • Nachweis über das Vorliegen einer begünstigten Organisation oder Einrichtung:
    • Bestätigung der Servicestelle für freiwilliges Engagement oder
    • Bescheid über die Feststellung der Spendenbegünstigung des Finanzamtes Österreich oder
    • der Eintrag der Kirche in der Liste unter gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften