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Gültig ab 01.01.2023
Die Anschlussgebühr pro m² Bemessungsgrundlage beträgt EUR 21,50 (inkl. 10 % Ust), mindestens jedoch EUR 3.213,60.
Für den Anschluss von Grundstücken an das gemeindeeigene, öffentliche Wasserleitungsnetz wird eine Wasserleitungs-Anschlussgebühr erhoben. Gebührenpflichtig ist der Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke.
Die Bemessungsgrundlage bildet bei eingeschoßiger Bebauung die Quadratmeteranzahl der bebauten Grundläche, bei mehrgeschoßiger Bebauung die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschoße jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage aufweisen.
Die errechnete Bemessungsgrundlage ist auf volle Quadratmeter abzurunden.Dachräume, Dach- und Kellergeschoße werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie für Wohn-, Geschäfts- oder Betriebszwecke bzw. als Kellergaragen benutzbar ausgebaut sind.Kellerstüberl, Sauna, Hobby- und Fitnessräume sind in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen.
Zur Bemessungsgrundlage zählen auch:
Nähere Bestimmungen dazu können Sie in der geltenden Wassergebührenordnung der Gemeinde St. Ulrich bei Steyr einsehen.