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Gültig ab 01.01.2023
Die jährliche Grundgebühr beträgt EUR 39,00/Jahr (inkl. 10 % USt) als Mindestverrechnungssatz je angeschlossenem Gebäude.
Für angeschlossenen Grundstücke, welche einen Zähler mit einem Durchlaufquerschnitt größer 3-5 m³/h (bzw. 4 m³/h) besitzen, ist eine Gebühr von EUR 244,50 zu entrichten.