Hundeanmeldung

Beilagen:

  • Sachkundenachweis gem.§ 4 Abs.1 Oö. Hundehaltegesetz 2002
  • Nachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung für den Hund (Deckungssumme mindestens € 730.000,--)
  • Nur für auffällige Hunde gem.§ 1 Abs. 2 Z 1 i.V.m. § 7 Oö. Hundehaltegesetz:
    • Sachkundenachweis gem. § 4 Abs. 2 bzw.
    • falls Halter nicht über diesen verfügt, Sachkundenachweis gem. § 4 Abs.1. In diesem Fall ist der Sachkundenachweis gem. § 4 Abs.2 binnen eines Jahres nachzureichen.
  • Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank gemäß § 24a Abs. 5 TSchG. Falls dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht erbracht werden kann, ist er innerhalb von zwei Monaten nachzureichen.

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

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