Hundeanmeldung

Beilagen:

  • Sachkundenachweis gem.§ 4 Abs.1 Oö. Hundehaltegesetz 2002
  • Nachweis der bestehenden Haftpflichtversicherung für den Hund (Deckungssumme mindestens € 730.000,--)
  • Nur für auffällige Hunde gem.§ 1 Abs. 2 Z 1 i.V.m. § 7 Oö. Hundehaltegesetz:
    • Sachkundenachweis gem. § 4 Abs. 2 bzw.
    • falls Halter nicht über diesen verfügt, Sachkundenachweis gem. § 4 Abs.1. In diesem Fall ist der Sachkundenachweis gem. § 4 Abs.2 binnen eines Jahres nachzureichen.
  • Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank gemäß § 24a Abs. 5 TSchG. Falls dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht erbracht werden kann, ist er innerhalb von zwei Monaten nachzureichen.

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