Information für Poolbesitzer in St. Ulrich

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

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Aufgrund der steigenden Temperaturen naht auch wieder die Zeit, in der Sie Ihre Schwimmbäder befüllen.

Während dieser Zeit steigt der Tagesverbrauch in unserer Gemeinde bis zum Dreifachen des normalen Wasserverbrauches an.

Wir ersuchen Sie daher, vor der Befüllung mit Wasserwart Nagl (Tel. +43 664 950 58 42) in Kontakt zu treten, um Engpässe bei der Trinkwasserversorgung zu vermeiden!

Weiters weisen wir darauf hin, dass die Entnahme aus Hydranten laut der geltenden St. Ulricher Wasserleitungsordnung für private Zwecke verboten ist.

Das Befüllen von Schwimmbecken ist über den eigenen Wasserzähler, mittels Gartenschlauch oder Wasserleitung durchzuführen.

Für die Poolbefüllung ist eine Wassergebühr zu verrechnen. Die Entleerung oder das Absenken eines Pools hat in den öffentlichen Kanal zu erfolgen.

Wir bitten Sie um Kenntnisnahme!
 

22.04.2014