Geburt

wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Gebühren üblicherweise EUR 8,60 (Ausstellung einer Geburtsurkunde)

Beachten Sie:
Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises kann sofort bei Anmeldung des Kindes ausgestellt werden. Dieser ist bis zur Vollendung des 2. Lebensjahreskostenlos!

Die Grafik zeigt Ihnen einen Storch mit Kind!